Rehwild heute

Bruno Hespeler - in Brandenburg (Beelitz)

Vortrag und Austausch zu dem Themenfeld Wildbewirtschaftung - Schwerpunkt Rehwild (je nach Bedarf auch zu anderen Wildarten)

Bruno Hespeler 

Autor zahlreicher Fachbücher und Dozent rund um das Themenfeld Jagd.

 

Datum: Samstag, den 02.04.2022

 

Zeit: 13:00Uhr bis 15:30 Uhr

 

Ort: Jacobs-Hof Beelitz

Kähnsdorfer Weg 1a

14547 Beelitz

 

 

 


Es gibt viele Vorurteile, Illusionen und Scheinwissen zum Rehwild und dessen Bewirtschaftung. Der bekannte Berufsjäger, Bestsellerautor und anerkannter Wildtier-Experte Bruno Hespeler zeigt auf wie viel ehrlicher und naturnäher die Jagd mit Rehwild sein kann und um wie viel größer auch die Freude für die Jäger/-innen sein könnte, wenn das Rehwild so genommen wird, wie es eben ist. Bruno Hespeler liefert wildbiologische Erkenntnisse Hand in Hand mit bewährter Jagdpraxis.

 

In einer Zeit, in der das Rehwild häufig exemplarisch in eine kontroverse Auseinandersetzung hineingezogen wird, ist es uns als Jagdaufseher wichtig die Dinge möglichst neutral aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Daher freuen wir uns sehr Bruno Hespeler für einen Vortrag gewonnen zu haben.

 

Anmeldung

Unkostenbeitrag: 15,-€

(kostenlos für Mitglieder Jagdaufseher Brandenburg e.V.)

 

Teilnahmeplätze sind beschränkt

Teilnahmebestätigung gem. Reihenfolge der Anmeldung

Anmeldeschluss 20.03.2022

  

Anmeldung per E-Mail:

jagdaufsichtbrb@gmail.com

Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Hinweis für Mitglieder des Jagdaufseher Brandenburg e.V.

Am Vormittag des 02.04.2022 findet die Jahreshauptversammlung des Jagdaufseher Brandenburg e.V. in Beelitz statt.

Ein Einladung dazu geht den Mitgliedern per E-Mail zu.

Eine gesonderte Anmeldung  für den anschließenden Vortrag „Rehwildbewirtschaftung heute" ist für Vereinsmitglieder nicht notwendig.

 

 


 Auflagen gem. Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg sind zu beachten.

Stand heute 29.03.2022

Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg

§ 9

Sonstige Veranstaltungen

(1) Veranstalterinnen und Veranstalter von Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter haben auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,

die Zutrittsgewährung nach der 3G-Regel; dies gilt nicht für Gerichtsverhandlungen,

die Einhaltung des Abstandsgebots mit der Möglichkeit, dass der Abstand zwischen festen Sitzplätzen auf bis zu ein Meter verringert werden kann; auf die Einhaltung des Abstandsgebots kann verzichtet werden, wenn alle Personen durchgehend eine FFP2-Maske tragen,

in geschlossenen Räumen

den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft,

das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken auf einem festen Platz; sie gilt auch nicht für Verfahrensbeteiligte bei Gerichtsverhandlungen, wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird.