JAGDAUFSEHER

Aufgaben und Dienstleistungen

vom Jagdschutz bis zur Revierleitung

Staatlich geprüfte Jagdaufseher sind erfahrene Jäger mit fundiertem Wissen, gepaart mit handwerklichem Können. Sie bewirtschaften Jagdreviere im Auftrag der Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdinhaber, Jagdpächter). Sie sind im Jagdschutz sowie bei allen Arbeiten der Hege und Bejagung tätig.

 

Neben langjähriger Erfahrung in der tierschutzgerechten Jagausübung sind sie geschult, in ihrem Revier eine artenreiche und gesunde Tierwelt zu erhalten und zu fördern um dadurch die Grundlage für eine wirtschaftliche und nachhaltige Jagdausübung ihrer Auftraggeber zu gewährleisten.

 

Praktischer Revierarbeit (Bau von Jagdeinrichtungen, Anlegen von Remisen und Wildäckern, Wildwiesen, usw.). gehört genauso zu den Tätigkeitsfeldern, wie die Förderung konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Jagdausübungsberechtigten, Landwirten, Landeigentümern, Behörden (Jagdbehörden, Natur- und Umweltbehörden, Veterinäramt, Forstämter, Polizei) und anderen Naturnutzern (Freizeitnutzern – wie Erholungssuchende, Reiter, Sportler, etc.).

 

Im Rahmen ihrer Ausbildung erlangen sie fundierte Kenntnisse in:

  • Wildhege – zur Erhaltung / Schaffung eines den Revierverhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes.
  • Jagdbetrieb – Erarbeitung der jeweiligen Revierbedingungen angepassten Jagdstrategien;
  • Planung, Organisation und Leitung von Gesellschafts- / Bewegungsjagden / Ernetjagden;
  • Bau, Kontrolle und Erhalt von jagdlichen Einrichtungen (Fallen, Ansitzeinrichtungen, etc.);
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Wildschäden (einschl. Bewertung und Regulierung);
  • Wildtierkunde (Anatomie, Äsungsverhalten, Krankheiten, Tierseuchen,etc.);
  • Verarbeitung und Vermarktung von Wild / Wildbret.
  • Jagdschutz – zum Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, etc.
  • Jagdrecht - zur Gewährleistung einer gesetzeskonformen Jagdausübung.
  • Land- und Waldbau, Umwelt- und Naturschutz - zur Sicherung der Lebensgrundlage der uns anvertrauen Natur sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen

Als zuverlässiger Partner und Berater stehen Jagdaufseher ihren Auftraggebern in allen Jagdangelegenheiten loyal zur Seite. Mit der Zielsetzung Revierinhaber (und Jagdgäste) in den umfassenden Pflichten zu entlasten und dadurch Freude an der Jagd zu mehren.

 

Beratung - Weiterbildung - Einzelaufträge

Des Weiteren können Jagdaufseher Beratungs-, Einzelaufträge wahrnehmen und qualifizierte Weiterbildungen zur vielen Themen durchführen.

Beispiele für Beratungs- / Einzelaufträge

  • Wildbestandserfassung / Vorkommen Nachweise von freilebenden Tieren und Wildtieren;
  • Einzelfallberatung zur Förderung der Artenvielfalt (Habitatsverbesserungen und Bestandspflege);
  • Bau von jagdlichen Einrichtungen – von der Beratung zum Kauf, bis hin zur Unterstützung beim Bau von jagdlichen Einrichtungen;
  • Planung, Organisation und Leitung von Gesellschaftsjagden – sicher, gesetzeskonform und effizient,
  • Schießausbildung - Leitung von Schießvorhaben
  • Hundeausbildung

Beispiele für Vorträge / Weiterbildungen

 z.B. im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen der Jägerschaften, Jagdverbände, Hegeringen und anderen Organisationen / Institutionen, repräsentative Aufgaben und Umweltbildungsmaßnahmen (z.B. an Schulen).

  • Jagdleitung - Sicherheit bei der Jagd – wie organisiert / leitet man eine erfolgreiche Gesellschaftsjagd (Bewegungsjagd, Gemeinschaftsansitzjagd, Erntejagd, etc.).
  • Jagdstrategie  - Abstimmung von Einzeljagd (Pirsch und Ansitz) und Bewegungsjagden, Organisation Koordination von Einzeljagden zur Gefahrenvermeidung und angemessenem Jagderfolg,
  • Nachhaltige Maßnahmen zum Halten, Fördern und Lenken von Wildtieren (Anlage von Wildäckern, Äasungsflächen, Kirrungen, etc.).
  • Wilde Nachbarn – Was lebt vor der eigenen Haustür und wie geht man damit um? – Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit zur Schadensvermeidung und konfliktarmen Umgang mit wildlebenden Tieren.
  • Jagd mit bleifreier Munition – was gilt es bzgl. Waffenpflege, Schießsicherheit, Wirkung, etc. zu beachten.

Jagdaufseher gleich Berufsjäger? NEIN !

In der Praxis nimmt der geprüfte Jagdaufseher längst eine Stellung zwischen dem normalen Jagdscheininhaber und dem Berufsjäger ein. Diese Entwicklung lief in der Vergangenheit durchaus nicht immer konfliktfrei ab. So betrachten Teile der Berufsjägerschaft die geprüften Jagdaufseher als Konkurrenz um die immer knapper werdenden Arbeitsplätze in der Jagdwirtschaft. Dabei übersehen sie, dass auch die Jagd in Deutschland sich einer grundlegenden Änderung unterzogen hat. Die Reviere wurden immer kleiner, die Pachtpreise stiegen in Bereiche, die mit dem wirtschaftlichen Wert eines Reviers in keinem Zusammenhang mehr stehen. Diese Reviere brauchen keinen Berufsjäger mehr bzw. die Pächter können zusätzlich zum Pachtzins nicht auch noch den Lohn für einen Berufsjäger aufbringen.

 

Aber auch die breite Jägerschaft hatte so ihre Probleme mit dem neuen Jagdaufsehertypus. Falsche Vorstellungen verbreiteten sich schnell. Dabei wurde übersehen, dass die sicherlich beispielgebende Ausbildung deutscher Jagdscheinanwärter zur Jagdausübung qualifiziert, aber nur bedingt zur Leitung eines Reviers. Dieser Unterschied wird immer deutlicher, je mehr Anforderungen von staatlicher und privater Seite an die Revierleitungen gestellt werden.

 

In diese Lücke fügt sich der geprüfte Jagdaufseher ein. Als Fachmann verfügt er über ausreichend Kenntnisse zur Führung eines Reviers, ohne dabei das Budget des Revierinhabers zu sehr zu belasten. In großen Revieren ist er durchaus in der Lage, den Revierjäger bei seinen vielfältigen Aufgaben zu unterstützen. Er steht daher nicht in Konkurrenz zum Berufsjäger, sondern ist eine sinnvolle Ergänzung. Der Jagdaufseher Brandenburg e.V. als Interessensvertreter der Jagdaufseher im Land Brandenburg sieht hier Handlungsbedarf und legt daher ein Tätigkeitsbild für Jagdaufseher vor. Es dient zum einen als Richtschnur zur Aus- und Weiterbildung von Jagdaufsehern, aber er gibt auch potenziellen Jagdherren eine Vorstellung davon, was sie von einem geprüften Jagdaufseher heutzutage erwarten können. Es dient auch der Abgrenzung zwischen Revierjäger und Jagdaufseher, wohl wissend, dass die Grenzen fließend sind. Es wird immer einige Berufsjäger geben, die nur noch nebenberuflich tätig sind, aber auch Jagdaufseher, die ihre Aufgaben hauptberuflich wahrnehmen. Letzteren sei eindringlich empfohlen, die Möglichkeiten zur Weiterqualifikation zu nutzen und die Gesellenprüfung im Berufsjägerhandwerk abzulegen. Die Beschreibung des Tätigkeitsbildes ist als Empfehlung zu verstehen, welche aus Sicht des Jagdaufseher Brandenburg e.V. die Mindestanforderungen an den Kenntnisstand und die Ausbildung der geprüften Jagdaufseher definiert.